Was gibt es zu beachten  ?

Generell sind Hunde im Finistere willkommen, viele Restaurants, Bar's oder Touristen Hot Spots stellen Wasser und Kotbeutel  zur Verfügung  und erlauben den Zutritt in Ihre Räumlichkeiten.

 

Wie in jedem Land gibt es hier aber auch Dinge zu beachten:

 

Was benötigen Eure Hunde um ohne Probleme einreisen zu dürfen:

Zusammen gefasst gilt :

  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt). Im Impfpass muss angegeben sein, wann die Auffrischungsimpfung notwendig ist (je nach Impfstoff)
  • Es gibt keine Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren (Demnach kannst Du mit Deinem Hund erst einreisen, wenn er alt genug ist für die Tollwutimpfung, also 12 Wochen plus die 21 Tage)

 

 (Beachtet bitte immer auch die aktuellen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern.)

Diese Information ist keine Garantie, bitte informiert Euch vor Eurer Anreise noch einmal persönlich bei den zuständigen Behörden oder Eurem Tierarzt, ob die Einreisebestimmungen aktualisiert worden sind. 

https://de.ambafrance.org/Haustiere-Einreisebestimmungen-20081

 

Frankreich unterscheidet bei seinen Vorschriften, was die Einreise “gefährlicher” Hunderassen betrifft, in zweierlei Kategorien:

  • Hunde der 1. Kategorie: Frankreich untersagt die Einreise und Durchreise von sogenannten Kampfhunden der Rassen Pitbull (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa, die in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Mischlinge und Kreuzungen mit Bezug zu den oben genannten Hunderassen. Wichtig: Ebenso zählen Hunde, die Ähnlichkeit mit diesen Rassen haben, zu dieser Kategorie.

 

  • Hunde der 2. Kategorie: Die Einreise und Durchreise von Hunden der 1. Kategorie sind dann erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen ist.
  • American Staffordshire, Tosa, Staffordshire Terrier mit Stammbaum
  • Rottweiler (mit und ohne Stammbaum)
  • Hunde, die der Rasse der Rottweiler ähnlich sind, ohne Stammbaum
  • Rottweiler und Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen.   Für Hunde der Kategorie 2 besteht in Frankreich im öffentlichen Raum die Anleinpflicht und die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs. Die Hunde dürfen nur von volljährigen Personen geführt werden. Hunde der genannten Kategorien dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.
  • Achtung :Hunde der Rassen (nicht Typ) Dobermann, deutsche Dogge  gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einreise ist erlaubt. Empfohlen wird aber das Tragen eines Maulkorbes und dass die Hunde von einer volljährigen Person an der Leine geführt werden. 

Im Zweifelsfall unbedingt eine Bescheinigung (detailliert und verständlich ( professionell übersetzt) für die französischen Behörden) eines Tierarztes dabei haben, die bestätigt, dass Dein Hund nicht einer dieser Kategorien angehört. Diese Bescheinigung kann im Falle einer Kontrolle hilfreich sein, stellt aber keine Garantie dar.

 

 

Darf Euer Hund mit an den Strand ?

 

 

Strandbesuche mit Hund sind im Finistère in der Regel vom 01.10 bis zum 01.06 kein Problem.

 

Aktuell 2024 gilt für für unseren Ortsteil in den Monaten   01.06. bis 30.09  Strandbesuche mit Hunden (ob angeleint oder freilaufend) sind verboten.

 

Dieser Erlass  gilt für das gesamte Finistere.  Es kann jeder zuständige Bürgermeister für seine Gemeinde Sonderregelungen treffen.  Diese setzen dann den Erlass des Präfekten außer Kraft ( generelles Hundeverbot ).

Achtung: Es gibt auch Gebiete in denen bereits  früher das Hundeverbot am Strand greift!

 

Zu Beginn der Saison/Jahres werden falls getroffen, diese Sonderregelungen bekannt gegeben. Wurden keine gesonderten Regelungen getroffen so gilt für die Gemeinde der Erlass des Präfekten nämlich :

01.06.-30.09.  komplettes Strandverbot für Hunde.

 

Es gibt viele verschiedene mögliche Regelungen die eine Sonderregelung beeinhalten können:

BSP.

Hunde  erlaubt vor  9.00 Uhr und nach 19.00Uhr

Hunde erlaubt bis 13.00 Uhr und nach 19.00 Uhr

 

Um wirklich keine bösen Überraschungen zu erleben, raten wir Euch, sich über das Office de Tourisme

(https://www.plozevet.bzh/tourisme.html)

 über die aktuell geltenden Regeln zu informieren. Diese werden/können jedes Jahr neu getroffen werden.

 

Bitte beachtet auch:

Nicht einhalten der jeweiligen Regelung oder Verbote werden geahndet! Die Strandabschnitte werden zunehmend mehr kontrolliert und bei Verstoß mit einem Verwarngeld geahndet.

 

Wir legen großen Wert darauf besonders unsere Gäste mit Hunden diesbezüglich offen und ehrlich zu beraten, denn der wohlverdiente Urlaub soll für alle mitreisenden keine böse Überraschung werden.

 

 

Unsere beiden Hunde Ronja und Rico